Straßenanliegergebühren sind nach wie vor präsent bei allen Bürgern und Bürgerinnen. Der Druck auf die Landesregierung bleibt auch nach der vermeintlichen Novellierung gleichbleibend hoch. Denn eines ist klar, die „netten“ Änderungen bringen keine Erleichterung – weder für die Bürger noch für die Kommunen. Ganz im Gegenteil, für die Kommunen bedeutet es einen weiteren erheblichen Verwaltungsaufwand, muss doch nun rechtzeitig ein Förderantrag gestellt werden und für die Bürger bedeutet es eine minimale Entlastung – ein Tropfen auf dem heißen Stein.
Viele Kommunen haben deswegen bereits die Aussetzung der Erhebung/Maßnahmen von KAG-Gebühren bis 2022, dem Jahr in dem Sie liebe Bürger und Bürgerinnen einen neuen Landtag wählen, beschlossen. Auch wir möchten dies auf den Weg bringen und haben deswegen für die nächste Ratssitzung einen entsprechenden Antrag gestellt.
Wir fordern, dass bis 2022 eine Erhebung sowie Maßnahmen im Sinne des KAG`s ausgesetzt und zurückgestellt werden. Warum? Weil wir guter Hoffnung sind, dass sich mit der Landtagswahl etwas ändern wird! So wie es jetzt ist, ist es nicht hinnehmbar!
Unseren Antrag zum Nachlesen finden Sie hier: