Regionalplan – Grundstein für die Ausweisung neuer Wohn- und Gewerbeflächen

Bild: Bezirksregierung Arnsberg

Es ist schon in aller Munde – ein neuer Regionalplan soll aufgestellt werden, davon betroffen: Auch unsere Heimatgemeinde Burbach! Aber was heißt das eigentlich konkret?

Was ist eigentlich ein Regionalplan?

Grundlage eines Regionalplans ist der Landesentwicklungsplan. Im Regionalplan werden regionale Ziele betreffend der Raumordnung für die Entwicklung der Region sowie raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Planungsgebiet festgelegt. Unterschieden wird dabei zwischen Grundsätze und Ziele der Raumordnung. Die Gemeinde als Träger der kommunalen Planungshoheit ist somit Adressat bei der Festlegung des Regionalplans. Aber auch für Forst- und Landschaftsbehörden ist der Regionaplan von besonderer Bedeutung, da dieser aufgrund fachgesetzliche Regelungen auch als Landschafts- und forstlicher Rahmenplan fungiert.

Wie sieht eigentlich die Erarbeitung, Aufstellung und Fortschreibung eines Regionalplans aus?

Hier handelt es sich um ein sehr komplexes Vorgehen. Die wichtigsten Grundlagen für eine Aufstellung des Regionaplans sind sogenannte Strukturdaten, wie beispielsweise Siedlungen, Verkehr und Freiraum. Das Verfahren richtet sich nach § 19 LPlG, dieses sieht die Beteiligung der formalen Verfahrensbeteiligten sowie auch der Öffentlichkeit vor. Die Regionalräte bzw. Verbandsversammlung beschließt mittels Beschluss das Ende des sogenannten vorausgegangenen Erarbeitungsverfahren. Nach ergang des Beschlusses wird dieser der Staatskanzlei des Landes NRW als Landesplanungsbehörde vorgelegt. Die Rechtskraft und Bindungswirkung erfolgt mit Bekanntmachung des Regionalplans im Gesetz- und Verordnugnsblatt NRW.

Was heißt das konkret für uns vor Ort?

Nach neuesten Berechnung der Bezirksregierung soll unserer Gemeinde künftig, noch eine zusätzliche Fläche von knapp 13 Hektor zur Verfügung stehen. Hier hat die Kommune vor Ort Möglichkeiten „Wunschgebiete“ bei der Bezirksregierung anzuzeigen. Dieses Gebiet wurde bei uns einstimmig in der Ratssitzung im Dezember 2018 als „Wunschgebiet“ angegeben. Hier handelt es sich um ein Gebiet oberhalb des Haigerer Wegs. In erster Linie geht es jedoch erst einmal um eine ganz grobe Planung. So steht noch nicht fest, zu welchem Anteil Wohn- und Gewerbefläche denkbar wäre. Ebenfalls wird der Tag, bis es für uns vor Ort konkret wird und weitere formelle Rahmen geschaffen werden müssen, noch ganz weit weg sein. So dauern Planungen bis zur Umsetzungsreife locker 10 – 15 Jahre, d. h. mit dieser Neuaufstellung des Regionalplans legen wir den Grundstein für die weitere Zukunft. Mit einem rechtskräftiger Beschluss, seitens des Regionalrates wird erst im Frühjar 2020 gerechnet. Sie sehen also: Gut Ding, braucht Weile.

Neuaufstellung eine Chance für Burbach – Auch Sie sind gefragt!

Uneingeschränkt sicher ist jedoch, dass die mögliche Ausweisung weiterer Wohnflächen den Lebensort Burbach auch in Zukunft sichern wird. Bauplätze sind auch bei uns in der Kommune immer noch Mangelware und wir erachten es als wichtig, hier weitere Möglichkeiten in Zukunft vorhalten zu können. Da ein Regionaplan aber keineswegs nur im stillen Kämmerlein beraten und beschlossen wird, hat auch die Öffentlichkeit die Möglichkeit dazu Stellung zu beziehen! Was das heißt? Auch Sie, ja Sie sind gefragt und Ihre Meinung ist wichtig!

Öffentliche Beteiligung & Zeitschiene – unsere Anfrage an die Verwaltung

Uns ist das Thema des Regionalplans wichtig, vor allem aber die Beteiligungsmöglichkeiten der Menschen vor Ort! Aus diesem Grunde haben wir Fragen an die Verwaltung gestellt, welche genau dieses Thema betrifft. Unsere Anfrage finden Sie unter: Anfrage_Regionalplan_12022019.

Sollte Sie das Thema rund um den Regionlplan darüberhinaus interessieren und Sie haben dazu Fragen, sprechen Sie uns an!