12.11.1918 : 100 Jahre Frauenwahlrecht – Zeit für Veränderung

Dieses Jahr jährt es sich bereits zum 100. Mal und wir Frauen feiern es – das Frauenwahlrecht!

Rückblick

Am 19. Januar 1919 war es soweit! Frauen durften in Deutschland zum ersten Mal wählen und sich wählen lassen: Mit dem Ende des Ersten Weltkriegs und dem Zusammenbruch des Wilhelminischen Kaiserreichs setzte der Beschluss des Rates der Volksbeauftragten am 12. November 1918 die volle Beteiligung von Frauen am politischen Leben durch. Alle Frauen und Männer ab 20 Jahre konnten nun mit Abschaffung des Dreiklassenwahlrechts durch gleiche, geheime und direkte Wahl ihre Politiker/innen in die Weimarer Nationalversammlung wählen.

Die Jahreswende 1918/1919 markiert einen bedeutenden Einschnitt in der deutschen Geschichte: Mit der Novemberrevolution wurde der Weg frei für die deutsche Demokratie und – damit eng verbunden – für die politische Gleichstellung von Frauen und Männern. 1918 und 1919 sind somit Jahre, deren Erinnerung und Würdigung lohnt – zum 100. Geburtstag parlamentarischer Demokratie und zum 100. Jubiläum der Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland.

 

Meilensteine der Gleichstellungspolitik

Das haben wir SPD-Frauen erreicht – und wir sind stolz und dankbar für den Einsatz der damaligen Frauen!

  • 1918: Das Frauenwahlrecht wird eingeführt.
  • 1949: Der Gleichstellungsgrundsatz wird in Artikel 3 GG verankert.
  • 1958: Mit dem Gleichberechtigungsgesetz ist die Entscheidung des Mannes bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Eheleuten nicht mehr ausschlaggebend.
  • 1976/77:Mit der Ehe- und Familienrechtsreform wird die gesetzlich vorgeschriebene Aufgabenteilung in der Ehe abgeschafft und der Versorgungsausgleich eingeführt. Das Partnerschaftsprinzip ersetzt die „Hausfrauenehe“ und das Zerrüttungsprinzip ersetzt die Schuldfrage bei Scheidung.
  • 1992: Mit der Neuregelung des § 218 StGB können Frauen nach einer Beratung selbst über einenSchwangerschaftsabbruch entscheiden.
  • 1994: Artikel 3 GG wird ergänzt: „Der Staat fördertdie tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigungvon Frauen und Männern undwirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
  • 1996: Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder mit Vollendung des 3. Lebensjahres wird eingeführt.
  • 1997: Die Vergewaltigung in der Ehe wird strafbar.
  • 2002: Mit dem Gewaltschutzgesetz wird der Opferschutz für Frauen und Mädchen verbessert.
  • 2007: Das Elterngeld löst das Erziehungsgeld ab.
  • 2013: Der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz ab dem1. Geburtstag wird eingeführt.
  • 2015: Das ElterngeldPlus wird eingeführt. Das Gesetz für mehr Frauen in Führungspositionen (Frauenquote) wird beschlossen.
  • 2016: Der Grundsatz „Nein heißt nein!“ wird im Sexualstrafrecht verankert.
  • 2017: Das Entgelttransparenzgesetz wird beschlossen.Die Pflegeberufe werden aufgewertet. Dabei wird auch das Schulgeld in der Altenpflege endlich überall abgeschafft.

Wie sieht es eigentlich heute mit der Gleichstellung aus?

Immer noch bekommen Frauen weniger Lohn für die gleiche Arbeit wie ihre männlichen Kollegen. Immer noch ist es hauptsächlich die Frau, die der Doppelbelastung von Familie, Beruf & Haushalt standhalten muss. Vieles hat sich gebessert aber perfekt ist es noch lange nicht. Es gilt daher für uns, weiter zu kämpfen, sich weiter einzusetzen, für mehr Gleichstellung und Rechte der Frauen. Es muss Schluss sein mit dem immer noch klischeehaften Bild mancher Menschen und Politiker, welche die Ansicht vertreten: Die Frau gehört hinter den Herd! Wir brauen in jedem Bereich ein Wahlrecht für Frauen um selbst entscheiden zu können,  im Einklang von Familie & Beruf. Dazu gehören flexible Öffnungszeiten für Kindergärten, eine gut ausgebaute Betreuung in den Schulen, finanzielle Entlastung der Familien und vieles mehr. Vieles ist angestossen, manches erreicht aber es bleibt noch viel zu tun. Packen wir es an!