Straßenreinigungsgebühren vom Tisch gefegt

Im Zuge der Diskussion über eine Grundsteuererhöhung haben wir gestern, die in der Vorlage erwähnte möglich Einführung einer Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühr vom Tisch gefegt. In dieser heißt es wörtlich „…da die Gemeinde Burbach auch in 2019 auf die Erhebung von Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren verzichtet“.. Wir wollen jedoch generell nicht über eine mögliche Einführung sprechen und nicht nur explizit für das Jahr 2019. Denn nicht nur, dass unser Bauhof personell nicht für solche Einsätze ausgestattet ist, so ist auch zu bezweifeln, dass unsere derzeitige Kehrmaschine in Miniformat für solche Aufgaben geeignet wäre.

Die Erhebung von Gebühren verlangt auch eine ordentliche Gegenleistung

Zweifelhaft wäre ohnehin, dass ein ordentlicher Plan auf den Weg gebracht werden kann, in welchem jede Straße zu bestimmten Zeiten gesäubert wird. Es wäre ein Ding der Unmöglichkeit, Gebühren berechnen zu wollen und zu wissen, dass die Ausführung eines solchen Dienstes nicht umsetzbar ist. Zwar ist es richtig, dass viele Kommunen im Kreis Siegen-Wittgenstein solch eine Gebühr erheben, doch schaut man sich deren Regelung genau an, ist schnell erkennbar, dass es hier feste Zeiten gibt, zu welchen sich die Kehrmaschine auf den Weg zu Anliegerstraßen macht.

Bürger nicht mit zusätzlichen Gebühren belasten!

Unserer Kommune geht es finanziell gut, einen Grund für die Einführung einer bislang nicht da gewesenen Straßenreinigungs-/Winterdienstgebühr gibt es nicht, und das gilt nicht nur für das Jahr 2019! Unsere Fraktionsvorsitzende, Nicole Schoeppner, hat dies in der gestrigen Haupt- und Finanzausschussitzung klar gestellt und ärgerte sich zudem massiv über die Verbindung mit einer Grundsteuererhöhung. „Es scheint, wie wenn man mit dem Gedanken spielt eine solche Gebühr einzuführen, davon aber nur absieht, wenn die geplante Grundsteuererhöhung kommt“.

Fazit

Der künftiger Ansatz einer solchen Gebühr ist seit gestern klar vom Tisch!