Tanja Wagener (MdL) traf Spitzen der Siegener Justizbehörden:

Tanja Wagener (2.v.l.) traf sich mit der Leitenden Oberstaatsanwältin Dr. Annegret Heymann, der Landgerichtspräsidentin Dagmar Schulze-Lange und Amtsgerichtsdirektor Dr. Paul Springer (übrige Personen v.l.n.r.), um sich über aktuelle Entwicklungen in der
Tanja Wagener (2.v.l.) traf sich mit der Leitenden Oberstaatsanwältin Dr. Annegret Heymann, der Landgerichtspräsidentin Dagmar Schulze-Lange und Amtsgerichtsdirektor Dr. Paul Springer (übrige Personen v.l.n.r.), um sich über aktuelle Entwicklungen in der

Siegen. Den erneuten fachlichen Austausch mit der Spitze der hiesigen Justiz suchte jetzt die heimische SPD-Landtagsabgeordnete Tanja Wagener, die auch Mitglied des Rechtsausschusses in Düsseldorf ist. Sie traf mit der Landgerichtspräsidentin Dagmar Schulze-Lange, dem Amtsgerichtsdirektor Dr. Paul Springer und der Leitenden Oberstaatsanwältin Dr. Annegret Heymann zusammen, um aktuelle Entwicklungen im Bereich der Justiz und der Staatsanwaltschaft zu besprechen. „Das persönliche Gespräch mit denjenigen, die unsere Entscheidungen im Düsseldorfer Landtag umzusetzen haben, ist mir sehr wichtig, damit ich auch Rückmeldungen aus der Praxis bekomme, was gut läuft und wo es noch Verbesserungsbedarf gibt“, erläuterte Wagener den Grund für ihren Besuch.

So berichtete Dr. Heymann, dass die Staatsanwaltschaft Siegen im Zuge der Umsetzung des ‚Maßnahmenpaketes der Landesregierung für mehr Innere Sicherheit und bessere Integration vor Ort‘ zwei Dezernenten zugewiesen bekommen habe. „Damit konnten wir im Oktober 2016 das Sonderdezernat ‚Erwachsene Intensivtäter‘ einrichten, in dem auch zentral alle Fälle des Wohnungseinbruchs bearbeitet werden. Die Arbeit ist gut angelaufen – auf Antrag der Staatsanwaltschaft haben die Gerichte erste Haftbefehle erlassen. Darüber hinaus sind zum Jahr 2017 mehrere Sonderdezernate (u. a. im Bereich der Sexualdelikte) gestärkt worden.“ Tanja Wagener stimmte mit ihren Gesprächsteilnehmern überein, dass diese zusätzlichen Stellen bei der Staatsanwaltschaft gut angesiedelt sind: „Schön zu hören, dass das 15-Punkte-Programm der Landesregierung auch positive Auswirkungen auf unsere Region hat.“

Auf Nachfrage von Tanja Wagener bestätigte Landgerichtspräsidentin Schulze-Lange, dass auch die hiesige Justiz sich mit sogenannten „Reichsbürgern“ beschäftigen muss. Diese negieren die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und sehen sich weiterhin als Bürger des Deutschen Reichs oder anderer vorangegangener Staaten wie Preußen oder Bayern. Aus diesem Grund lehnen sie Steuer- oder Bußgeldbescheide einer deutschen Behörde ab. „Die Fälle werden mehr und binden meist viel Arbeitskraft“, so Schulze-Lange. Geprüft werde in diesen Fällen insbesondere, ob die Straftatbestände der Nötigung oder der Bedrohung verwirklicht sein könnten. Wenn ja, werde Strafanzeige gestellt. „Wenn es zu ersten Verurteilungen kommt, erwarte ich einen Rückgang dieser Fälle. Nach meinem Eindruck sind nämlich viele auf die Argumentation der Reichsbürger aufgesprungen, ohne deren Überzeugung zu teilen“, ergänzte Dr. Springer.

Erfreut nahm Tanja Wagener zur Kenntnis, dass die Jugendstraftaten im hiesigen Landgerichtsbezirk zurückgehen. „Wir haben hier vor einigen Jahren auf das Modell ‚Staatsanwalt für den Ort‘ umgestellt, was sich als sehr erfolgreich herausgestellt hat. Die zuständigen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte kennen ihr Klientel vor Ort“, erläuterte Dr. Heymann und fügte hinzu: „Mit dem ebenfalls seit mehreren Jahren bestehenden Sonderdezernat ‚Jugendliche Intensivtäter‘ ist es uns gelungen, sehr zeitnahe Verurteilungen bei diesem Personenkreis zu erreichen.“

„Als Politikerin werde ich häufig darauf angesprochen, dass das Strafrecht zu lasch und die Urteile nicht streng genug seien. Wie gehen Sie mit solchen Vorwürfen um?“, wollte Wagener von ihren Gesprächspartnern wissen. Eine Verschärfung der Gesetze sei aus ihrer Sicht nicht notwendig, so Schulze-Lange. „Die Gesetze sind gut und müssen nur konsequent angewandt werden“, bezog die Landgerichtspräsidentin klar Stellung. Dr. Heymann wies darauf hin, dass nach den Vorgaben des Jugendgerichtsgesetzes in Jugendstrafverfahren der Aspekt einer möglichen Haftvermeidung stets in den Blick zu nehmen sei.

Beim Thema psychosoziale Prozessbegleitung zeigte sich das Landgericht gut vorbereitet. Insgesamt vier Prozessbegleiterinnen könnten im Landgerichtsbezirk bereits ihre Tätigkeit aufnehmen. „Wie stark die psychosoziale Prozessbegleitung in Anspruch genommen werden wird, wird sich in Zukunft zeigen. Vom Grundsatz her halte ich die Möglichkeit, sich als Opfer oder Zeuge während eines Prozesses unterstützen zu lassen, für sehr gut“, begrüßte Dagmar Schulze-Lange das neue Angebot. Skeptischer zeigte sich Amtsgerichtsdirektor Dr. Springer: „Ein Problem könnte es werden, dass die Gerichtsverfahren mit einer weiteren Person, nämlich dem/der Prozessbegleiter/in, abgesprochen werden müssen. Die Terminfindung wird dadurch komplizierter.“

Tanja Wagener bedankte sich abschließend für die offenen Worte und die guten Hinweise. „Ich werde die Anregungen gerne mit in meine parlamentarische Arbeit nehmen und dort aufgreifen.“