Si-Wi-Kommunen erhalten 2016 pauschale Zuweisungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz in Höhe von fast 33 Mio. Euro

Siegen-Wittgenstein/Düsseldorf. Das Land Nordrhein-Westfalen wird 2016 mehr als vier Milliarden Euro für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen ausgeben. Das ist eine Verdoppelung im Vergleich zu 2015. Rund 2,6 Milliarden Euro davon gehen direkt an die Kommunen. „1,95 Milliarden Euro werden den Städten und Gemeinden über die pauschale Zuweisung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) ausgezahlt. Hinzu kommen weitere 613 Mio. Euro, die den Kommunen dafür erstattet werden, dass sie Landesaufgaben bei der Flüchtlingshilfe übernehmen“, erläutern die heimischen SPD-Landtagsabgeordneten Falk Heinrichs und Tanja Wagener.

Sie weisen zudem auf eine wichtige Veränderung bei den medizinischen Behandlungskosten für Flüchtlinge hin: Die Kommunen müssen künftig nur noch maximal 35.000 Euro Gesundheitskosten pro Flüchtling und Jahr tragen. Gehen die Kosten darüber hinaus, werden sie aus dem dafür eingerichteten Härtefallfonds erstattet. Bislang müssen die Kommunen bis zu 70.000 Euro pro Flüchtling und Jahr selbst aufbringen. „Da die Krankheitskosten eine ganz erhebliche Belastung für die Städte und Gemeinden darstellen, ist gerade auch diese Entlastung für sie von besonderer Bedeutung“, unterstreichen die beiden SPD-Politiker.

Nach einer jetzt vorliegenden Modellrechnung des zuständigen Innenministeriums können die elf Städte und Gemeinden des Kreises Siegen-Wittgenstein 2016 voraussichtlich mit pauschalen FlüAG-Zuweisungen in einer Gesamthöhe von knapp 33 Mio. Euro rechnen. Dieser Betrag verteilt sich wie folgt auf einzelnen Kommunen unseres Kreisgebiets:

Bad Berleburg 2.694.113 Euro
Bad Laasphe 1.910.798 Euro
Burbach 1.904.820 Euro
Erndtebrück989.843 Euro
Freudenberg 2.097.407 Euro
Hilchenbach 1.964.608 Euro
Kreuztal 3.521.926 Euro
Netphen 3.103.021 Euro
Neunkirchen 1.592.731 Euro
Siegen 10.712.351 Euro
Wilnsdorf 2.431.840 Euro

Summe: 32.923.457 Euro

Dazu erklären Tanja Wagener und Falk Heinrichs: „Damit erweist sich das Land NRW einmal mehr als verlässlicher Partner der Städte und Gemeinden. Das Geld wird die Finanzierung der Flüchtlingsarbeit im Kreisgebiet Siegen-Wittgenstein erleichtern. Die Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Schutzsuchenden ist eine nationale Aufgabe, die Bund, Länder und Kommunen gemeinsam schultern müssen.“ Die beiden SPD-Abgeordneten danken allen, die sich haupt- und vor allem auch ehrenamtlich für Flüchtlinge engagieren. „Das sind unglaublich viele Menschen“, so Heinrichs und Wagener.

Hintergrund der jetzigen Berechnungen ist eine Einigung der Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden auf die folgenden Punkte: Bereits 2016 erhalten die NRW-Kommunen eine Jahrespauschale von 10.000 Euro pro Flüchtling, ab 2017 wird es eine monatliche Auszahlung geben. Falls erforderlich, soll nach einer Evaluation nachgesteuert werden. In den 10.000 Euro enthalten ist das Geld vom Bund, der 670 Euro pro Flüchtling und Monat zahlt, allerdings nur für fünf Monate ab Registrierung. „Das Land lässt die Kommunen auch an dieser Stelle nicht allein, sondern springt in die Lücke. Es zahlt 10.000 Euro ohne Einschränkung, bis eine Entscheidung zum Asylantrag vorliegt“, erklären Tanja Wagener und Falk Heinrichs. Außerdem zahle das Land die 10.000 Euro erstmalig auch für bereits abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber, deren Aufenthalt aber noch geduldet wird und die Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.