Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion:

Düsseldorf / Siegen-Wittgenstein. Die Kommunen im Kreis Siegen-Wittgenstein erhalten von der Landesregierung exakt 544.906,79 € zur Förderung der Inklusion in den Schulen. Dies gaben jetzt die beiden SPD-Landtagsabgeordneten Tanja Wagener und Falk Heinrichs bekannt.

Mit dem im Landtag verabschiedeten Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion hatten sich Land und Kommunale Spitzenverbände auf ein Finanzierungsmodell für den gemeinsamen Unterricht behinderter und nichtbehinderter Kinder geeinigt. Dafür stellt das Land den nordrhein-westfälischen Kommunen für die nächsten fünf Jahre insgesamt 175 Millionen Euro zur Verfügung.

Dazu erklärten Tanja Wagener und Falk Heinrichs: „Nach den jetzt vorliegenden Informationen aus dem zuständigen Ministerium profitieren die Kommunen in unserem Kreis dabei im ersten Jahr mit 387.746,86 Euro für bauliche Investitionen und mit 157.159,94 Euro für Personalkosten. Das Geld ist insbesondere für die Bereitstellung von Integrationshelfern gedacht.“

Die beiden SPD-Landtagsabgeordneten fügten hinzu: „Die erstmalige Auszahlung erfolgt spätestens zum Februar 2015. Die nunmehr vorliegenden Zahlen dokumentieren eindrucksvoll, dass die Landesregierung die Städte und Gemeinden auch bei der wichtigen Aufgabe der Inklusion behinderter Menschen nicht im Stich lässt und hierfür einen verlässlichen finanziellen Rahmen bereitstellt.“

Im Einzelnen können die Städte und Gemeinden in Siegen-Wittgenstein sowie der Kreis selbst mit folgenden Zahlungen rechnen:

Bad Berleburg, Stadt 30.522,74 €
Burbach 17.082,75 €
Erndtebrück 11.660,18 €
Freudenberg, Stadt 21.374,23 €
Hilchenbach, Stadt 15.685,53 €
Kreuztal, Stadt 48.503,70 €
Bad Laasphe, Stadt 17.615,03 €
Netphen, Stadt 29.624,52 €
Neunkirchen 23.569,87 €
Siegen, Stadt 171.374,27 €
Wilnsdorf 26.979,77 €
KOMMUNEN IM KREIS SIEGEN-WITTGENSTEIN 413.992,59 €
KREIS SIEGEN-WITTGENSTEIN 130.914,20 €
Kommunen und Kreis saldiert544.906,79 €