Kreis Siegen-Wittgenstein. In diesem Jahr fördert die nordrhein-westfälische Landesregierung 112 neue kommunale Verkehrsvorhaben, davon neun im Kreisgebiet Siegen-Wittgenstein. Darüber hinaus wird sichergestellt, dass alle zuvor bereits bewilligten Förderprojekte ausfinanziert werden können. Für die 112 neuen Vorhaben stehen im Landeshaushalt rund 55 Millionen Euro zur Verfügung.
Mit dieser Förderung des kommunalen Straßenbaus gibt das Land wichtige Impulse für den Erhalt unserer Verkehrsinfrastruktur, betonten jetzt die heimischen SPD-Landtagsabgeordneten Tanja Wagener und Falk Heinrichs. Im Kreisgebiet Siegen-Wittgenstein werden die folgenden Vorhaben mit Zuschüssen in Höhe von insgesamt 2,41 Millionen Euro unterstützt:
Stadt Bad Laasphe (Baulastträger)
Gehwege an der B 62 in der OD Sassmannshausen
Gesamtkosten: 80.000 Euro
Zuwendung: 40.000 Euro
Gemeinde Burbach (Baulastträger)
Erneuerung der Bahnüberführung Zum Großen Stein
Gesamtkosten: 1,26 Mio. Euro
Zuwendung: 400.000 Euro
Stadt Netphen (Baulastträger)
Ausbau der Gehwege an der K 11 in der OD Werthenbach
Gesamtkosten: 110.000 Euro
Zuwendung: 60.000 Euro
Stadt Netphen (Baulastträger)
Gehwege an der L 729 in der OD Netphen-Deuz
Gesamtkosten: 200.000 Euro
Zuwendung: 100.000 Euro
Stadt Siegen (Baulastträger)
Ausbau der B 62 (Eiserfelder Str.) von Hausnummer 435 bis Einmündung Freiheitsstraße
Gesamtkosten: 720.000 Euro
Zuwendung: 370.000 Euro
Kreis Siegen-Wittgenstein (Baulastträger)
Ausbau der K 11 in der OD Werthenbach
Gesamtkosten: 1,25 Mio. Euro
Zuwendung: 750.000 Euro
Kreis Siegen-Wittgenstein (Baulastträger)
Grundhafte Erneuerung der K 26 von Siegen-Buchen bis Kreuztal-Junkernhees
Gesamtkosten: 260.000 Euro
Zuwendung: 150.000 Euro
Kreis Siegen-Wittgenstein (Baulastträger)
Grundhafte Erneuerung der K 53 von Bad Laasphe bis BLB-Richstein
Gesamtkosten: 650.000 Euro
Zuwendung: 390.000 Euro
Kreis Siegen-Wittgenstein (Baulastträger)
Grundhafte Erneuerung der K 40 von BLB-Elsoff bis zur Landesgrenze
Gesamtkosten: 260.000 Euro
Zuwendung: 150.000 Euro
Die Summe der Gesamtkosten dieser Maßnahmen beläuft sich auf 4,79 Millionen Euro, fügten Falk Heinrichs und Tanja Wagener hinzu.
Weiter wiesen die beiden SPD-Politiker darauf hin, dass bis 2019 für den kommunalen Straßenbau noch rund 815 Millionen verfügbar sind. Diese sogenannten Entflechtungsmittel des Bundes wird die rot-grüne Landesregierung auch in den kommenden Jahren in vollem Umfange zur Förderung des kommunalen Straßenbaus einsetzen. Behauptungen der Opposition, dass Land wolle sich aus dieser Förderung zurückziehen, sind also unzutreffend, unterstrichen die beiden SPD-Politiker.
Auch in den kommenden Jahren bleibe eine finanzielle Reserve für neue Vorhaben bestehen. 2015 und 2016 werden dafür jeweils rund 60 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Voraussetzung für die Neuaufnahme von Projekten ist vorliegendes Baurecht. Weiterhin muss die Aufnahme der Arbeiten unverzüglich möglich sein, erläuterten Wagener und Heinrichs abschließend.