Kreis Siegen-Wittgenstein. Bildungsgerechtigkeit und Qualität sind die zentralen Punkte bei der anstehenden Änderung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz). Schon im Kindergartenjahr 2014/15 sollen die Verbesserungen in Kraft treten. Strategie ist, den Bildungsbegriff und die Ansprüche an frühkindliche Bildung gesetzlich zu verankern.
Dafür stellt das Land NRW insgesamt 100 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr zur Verfügung, erklären die heimischen SPD-Landtagsabgeordneten Tanja Wagener und Falk Heinrichs. Nach bisherigen Berechnungen erhält das Jugendamt der Stadt Siegen damit künftig 250.000, das Jugendamt des Kreises Siegen-Wittgenstein 200.000 Euro pro Kindergartenjahr für die Unterstützung von Einrichtungen in benachteiligten Sozialräumen.
Ein weiterer Schwerpunkt im neuen Gesetz ist die Sprachförderung. Oft brauchen Kinder aus sozial benachteiligten Familien oder mit Migrationshintergrund mehr Hilfe bei der sprachlichen Entwicklung, erläutern Falk Heinrichs (MdL) und Tanja Wagener (MdL). Künftig sollen mindestens 5.000 Euro mehr an die betroffenen Einrichtungen gezahlt werden, um die kindliche Sprachbildung und -förderung weiter auszubauen. Für diese wichtige Aufgabe erhalten das Jugendamt der Stadt Siegen künftig 160.000, das Jugendamt des Kreises Siegen-Wittgenstein 135.000 Euro pro Jahr.
Die Zuschüsse für die beiden kommunalen Jugendämter in unserem Kreisgebiet addieren sich damit ab 2014/15 auf 745.000 Euro pro Kindergartenjahr. Dieser Betrag übersteigt die entsprechenden Zuwendungen für das laufende Kindergartenjahr 2013/14 um über 330.000 Euro, so die beiden SPD-Landtagsabgeordneten. Das städtische Jugendamt gewinnt jährlich über 225.000 Euro hinzu, das Kreisjugendamt über 106.000 Euro. Die konkrete Verteilung der zusätzlichen Mittel obliegt den beiden Jugendämtern sowie den Jugendhilfeausschüssen der Stadt Siegen bzw. des Kreises, ergänzen Wagener und Heinrichs.
Über diese Förderung hinaus sollen alle Einrichtungen pro Jahr und Gruppe nochmals durchschnittlich 2.000 Euro als Personalpauschale erhalten.