Sanierung der B 62 – Verkehrsminister sagt Unterstützung zu

Düsseldorf/Siegen. Die SPD-Landtagsabgeordneten Tanja Wagener und Falk Heinrichs hatten den nordrhein-westfälischen Verkehrsminister Michael Groschek wegen der halbseitigen Sperrung der B 62 zwischen Kronprinzeneiche und Hilchenbach-Lützel angeschrieben und um Unterstützung bei der Sanierung des Straßenabschnittes gebeten. Jetzt erhielten die beiden Abgeordneten eine positive Rückmeldung aus Düsseldorf.

Der Landesbetrieb Straßen.NRW strebe unter Mitwirkung aller Beteiligten an, im Sommer 2014 eine zweistreifige Verkehrsführung wieder bereitstellen zu können, so die Antwort von Minister Groschek. Bis dahin müsse es aufgrund der örtlich beengten Verhältnisse bei einer einstreifigen Verkehrsführung mit wechselseitiger Ampelsteuerung bleiben. Um die B 62 schnellstmöglich wieder für eine zweistreifige Verkehrsführung freigeben zu können, müssten die schwierigen topografischen, geologischen und umweltrechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden, so der Minister weiter. Für die vorgesehene Verschiebung der Fahrbahn zur Bergseite müssten weiterhin Genehmigungen für die Inanspruchnahme der Steilböschungen eingeholt werden.

Die beiden heimischen Landtagsabgeordneten zeigten aus den genannten Gründen Verständnis dafür, dass eine frühzeitigere Herrichtung der zweiten Fahrspur nicht möglich ist: „Leider wird es nicht schneller gehen. Wir bitten daher um Verständnis bei den Betroffenen, die diese Straße regelmäßig befahren.“

Michael Groschek kündigte weiterhin an, dass bei der zu erarbeitenden Sanierungslösung auch Erkenntnisse aus den bisherigen Untersuchungen zur Linienfindung der Bedarfsplanmaßnahme B 508 / B 62 berücksichtigt würden, soweit dies planungsrechtlich zulässig sei. „Die Sanierung soll also an die Planungen zur Route 57 so weit wie möglich angepasst werden“, zeigten sich Wagener und Heinrichs erfreut.

Hintergrund der halbseitigen Sperrung der B 62 zwischen Kronprinzeneiche und Hilchenbach-Lützel sind geotechnische Untersuchungen gewesen, bei denen festgestellt wurde, dass es in diesem Teilabschnitt zu Erdbewegungen und Setzungen der Fahrbahn gekommen ist. Die Gutachter hatten darauf hin zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit als Sofortmaßnahme empfohlen, die Fahrbahn halbseitig zu sperren.