Düsseldorf/Siegen-Wittgenstein. Städte und Gemeinden in NRW erhalten im kommenden Jahr die Rekordsumme von rund 9,4 Milliarden Euro aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2014. Der Betrag steigt gegenüber 2013 um 9,3 Prozent (808 Millionen Euro). Der nordrhein-westfälische Landtag verabschiedete am Mittwoch (18.12.) das GFG 2014. Die Sanierung der Kommunalfinanzen ist eines unserer wichtigsten Anliegen. Wir bleiben verlässlicher Partner aller Städte und Gemeinden in NRW, erklärten die heimischen SPD-Landtagsabgeordneten Tanja Wagener und Falk Heinrichs.
Grund für den Anstieg der Zuweisungen ist die gute Steuerentwicklung im aktuellen Jahr. Die außerordentliche Höhe dieses Betrags ist auch das Verdienst der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmer in Nordrhein-Westfalen. Wir verteilen das Geld für unsere Kommunen gerecht, betonte Tanja Wagener. Zusätzlich werden die Kommunen seit 2010 nicht mehr zur Konsolidierung des Landeshaushalts herangezogen und wieder am Aufkommen des Landes an der Grunderwerbsteuer beteiligt. Damit haben wir den Griff der schwarz-gelben Vorgängerregierung in die Kassen unserer Kommunen rückgängig gemacht, so Heinrichs.
Die heimischen Kommunen erhalten über das GFG im Jahr 2014 Gesamtzuweisungen in folgender Höhe:
Bad Berleburg
4.687.330
Bad Laasphe
2.791.577
Burbach
1.083.781
Erndtebrück
788.997
Freudenberg
1.109.609
Hilchenbach
1.091.835
Kreuztal
2.068.745
Netphen
1.901.343
Neunkirchen
1.009.824
Siegen
37.549.094
Wilnsdorf
1.452.626
Kreis Siegen-Wittgenstein
8.883.578
Mit dem GFG 2014 werden die Parameter für den kommunalen Finanzausgleich an aktuelle Daten angepasst. So werden etwa die Einwohnerzahlen aus den fortgeschriebenen Daten der aktuellen Volkszählung Zensus 2011 berücksichtigt. Die Grunddatenaktualisierung wirkt sich außerdem auf die Gewichtung der Ansätze des GFG und somit auch auf den Soziallastenansatz aus. Mit dieser Fortschreibung werden die Belastungen der Kommunen im sozialen Bereich berücksichtigt. Die notwendigen Veränderungen werden in zwei Schritten 2014 und 2015 vorgenommen, um teilweise erhebliche Umverteilungswirkungen abzumildern. Damit wendet die Landesregierung das gleiche Prinzip der Jahre 2011 und 2012 an. Auch damals wurde der Soziallastenansatz schrittweise angepasst.