Einheitslastenabrechnungsgesetz verabschiedet – Kritik der SPD-MdL’s:

Siegen-Wittgenstein/Düsseldorf. Die NRW-Kommunen können sich auf eine Gesamtentlastung in Höhe von über 700 Millionen Euro freuen. Grundlage dafür ist eine Änderung des Einheitslastenabrechnungsgesetzes, die der Landtag vor wenigen Tagen – gegen die Stimmen der CDU – beschlossen hat, wie die heimischen SPD-Landtagsabgeordneten Tanja Wagener und Falk Heinrichs jetzt mitteilten.

Die frühere schwarz-gelbe Landesregierung hatte zahlreiche Städte und Gemeinden bei den Kosten der Deutschen Einheit unverhältnismäßig hoch zur Kasse gebeten. Jetzt erhalten die Kommunen in NRW für die Jahre 2007 bis 2011 Rückerstattungen in Höhe von rund 275 Mio. Euro und für das Jahr 2012 in Höhe von rund 200 Mio. Euro. Darüber hinaus verzichtet das Land Nordrhein-Westfalen für die Jahre 2007 und 2008 auf ihm gegen die Kommunen zustehende Forderungen in Höhe von ca. 240 Mio. Euro, so dass sich die Gesamtentlastung der Kommunen des Landes für den Abrechnungszeitraum 2007 bis 2012 auf über 700 Mio. Euro addiert. Davon entfallen auf die Städte und Gemeinden im Kreisgebiet Siegen-Wittgenstein insgesamt über 20 Mio. Euro, die sich wie folgt auf die einzelnen Kommunen verteilen:

Bad Berleburg
612.337,52 Euro
Bad Laasphe
401.956,41 Euro
Burbach
2.374.620,08 Euro

Erndtebrück
1.155.627,85 Euro
Freudenberg
614.999,14 Euro
Hilchenbach
2.291.411,00 Euro
Kreuztal
4.326.475,42 Euro
Netphen
1.195.021,93 Euro
Neunkirchen
1.402.991,70 Euro
Siegen
4.975.169,27 Euro
Wilnsdorf
783.467,60 Euro

Lediglich der Kreis Siegen-Wittgenstein muss insgesamt rund 2,8 Mio. Euro an das Land nachzahlen.

Tanja Wagener (MdL) und Falk Heinrichs (MdL) erklärten: „Mit dieser Gesetzesänderung kommt der Landtag einer Anforderung des Verfassungsgerichtshofes nach und repariert einmal mehr die verfehlte Kommunalpolitik der schwarz-gelben Vorgängerregierung zwischen 2005 und 2010.“ Der Forderungsverzicht in Höhe von 240 Millionen Euro, den das Land für die Jahre 2007 und 2008 zusätzlich leiste, gehe sogar über die Anforderungen des Gerichtes hinaus, erfolge also auf freiwilliger Basis, betonten die beiden SPD-Politiker.

Kritik übten Heinrichs und Wagener daran, dass die CDU der Gesetzesänderung im Landtag nicht zugestimmt hat. „Damit hat die CDU-Landtagsfraktion erneut gegen die berechtigten finanziellen Interessen der Kommunen gestimmt“, so Falk Heinrichs. Seine Kollegin Tanja Wagener ergänzte: „Das Abstimmungsverhalten der CDU-Kollegen kann ich angesichts der deutlich spürbaren Entlastungen auch für die Städte und Gemeinden in unserer Region nur mit Kopfschütteln zur Kenntnis nehmen.“