Kreis Siegen-Wittgenstein. Seit Anfang August können Eltern, die für ihre Kinder keine öffentlich geförderte Tagespflege in Anspruch nehmen, das sogenannte Betreuungsgeld, das die schwarz-gelbe Koalition auf Bundesebene beschlossen hat, beantragen. Analog zum Elterngeld sind die Kreise und kreisfreien Städte für die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung des Betreuungsgeldes zuständig.
Vor diesem Hintergrund möchte die SPD-Fraktion im Kreistag Siegen-Wittgenstein von der Kreisverwaltung erfahren, welche zusätzlichen finanziellen Aufwendungen dem Kreis Siegen-Wittgenstein nach heutiger Einschätzung durch die Einführung des Betreuungsgeldes entstehen. Eine entsprechende Anfrage zur ersten Sitzung des Jugendhilfeausschusses nach der Sommerpause hat die SPD inzwischen gestellt.
Das Verwaltungsverfahren sieht vor, dass sich die Zuständigkeit des Kreises Siegen-Wittgenstein hinsichtlich des neuen Betreuungsgeldes auf das gesamte Kreisgebiet also auch auf den Bereich der Stadt Siegen erstreckt, erläuterte SPD-Fraktionsvorsitzender Michael Sittler. Auch wenn der große Run auf das Betreuungsgeld, wie man höre, bisher noch auf sich warten lasse, sei die SPD-Kreistagsfraktion wegen der zusätzlichen finanziellen Belastungen, die auf den Kreis und damit letztlich auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden zukommen könnten, besorgt.
Die SPD-Fraktion fragt weiter an, mit welchen Antragszahlen die Verwaltung mittel- und längerfristig für den Bereich des Betreuungsgeldes rechnet, und wie hoch sie den künftigen Personalbedarf für die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung einschätzt. Auch möchte die SPD wissen, welche zusätzlichen Maßnahmen die neue Aufgabe auf Kreisebene erfordert (z.B. besondere Qualifizierungsmaßnahmen für das Personal, eine zusätzliche Bereitstellung von Räumen, usw.).
Die kommunalen Spitzenverbände rechnen durch das den Kreisen und kreisfreien Städten obliegende Verwaltungsverfahren alleine für NRW mit kommunalen Mehrausgaben in einer jährlichen Größenordnung von rund 4,7 Millionen Euro. Michael Sittler (SPD) mahnte die Einhaltung des sogenannten Konnexitätsprinzips an: Wir Sozialdemokraten erwarten und fordern, dass der Bund als Urheber des Betreungsgeldes dafür Sorge trägt, dass die Kommunen einen finanziellen Ausgleich für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand erhalten, der die entstehenden Kosten deckt.
Die eigentlichen Ausgaben für das Betreuungsgeld werden vom Bund bis 2017 übrigens mit 3,9 Milliarden Euro veranschlagt. Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion Siegen-Wittgenstein, Petra Weskamp, machte noch einmal deutlich, dass ihre Partei diese neue Geldleistung für familien- und bildungspolitisch völlig verfehlt und rückwärtsgewandt hält. Aus unserer Sicht wäre es viel sinnvoller, wenn der Bund diese Milliarden für den weiteren Ausbau der U3-Kapazitäten sowie für eine weitere Verbesserung der Betreuungsqualität in den Kitas zur Verfügung stellen würde, betonte Weskamp, die auch Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses des Kreistags ist.