Kinderfeuerwehren:

Siegen/Düsseldorf. Die Kritik der CDU an der Ablehnung ihres Gesetzentwurfs zur Einrichtung sogenannter Kinderfeuerwehren weisen die heimischen SPD-Landtagsabgeordneten Tanja Wagener und Falk Heinrichs zurück.

„Die CDU versucht den Eindruck zu erwecken, als würden SPD und Grüne im Landtag die Einrichtung von Kinderfeuerwehren ablehnen. Das ist völlig falsch und abwegig“, stellte Falk Heinrichs, Mitglied des zuständigen Innenausschusses im Landtag, klar. Seine Kollegin Tanja Wagener fügte hinzu: „Es ist vielmehr so, dass die CDU mit ihrem Gesetzentwurf eine Vereinbarung aus dem rot-grünen Koalitionsvertrag abgeschrieben hat“. Sich auf solche Weise mit fremden Federn schmücken zu wollen, sei kein guter politischer Stil.

Es sei grundsätzlich richtig, dass die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssen, das Eintrittsalter für die Jugendfeuerwehr auf sechs Jahre zu senken. „Insofern zielt der CDU-Antrag zwar in die richtige Richtung, aber gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht“, betonten beide SPD-Politiker. Im Gesetzentwurf der CDU blieben wesentliche Fragen ungeklärt oder würden erst gar nicht gestellt. Die bloße Gründung von Kinderfeuerwehren reiche nicht aus. Falk Heinrichs (SPD-MdL) erklärte: „Der Gesetzgeber muss darüber hinaus regeln, wie diese wichtige Nachwuchsarbeit nach der Gründung unterstützt wird, welche Hilfestellung wir als Land konkret leisten.“ Geklärt werden müsse insbesondere auch, wie die Feuerwehrleute künftig für die Arbeit mit kleinen Kindern pädagogisch geschult werden, hob Tanja Wagener (SPD-MdL) hervor.

„Natürlich sind auch wir für Nachwuchsförderung bei den Freiwilligen Feuerwehren, aber Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit“, erklärten Wagener und Heinrichs. Das Feuerschutz-Hilfeleistungsgesetz (FSHG) werde ohnehin in nächster Zeit novelliert. Dabei gehe es u.a. um eine stärkere Betonung des Katastrophenschutzes und um eine generelle Stärkung der Arbeit der freiwillligen Feuerwehren. „Im Rahmen dieser anstehenden Gesetzesnovelle werden dann auch alle Fragen, die die Kinderfeuerwehren betreffen, umfassend geregelt“, so die SPD-Landtagsabgeordneten.

Innenausschussmitglied Falk Heinrichs fügte hinzu: „Die Anhörung im Innenausschuss hat übrigens ergeben, dass auch die Feuerwehren in unserem Land es für vernünftiger halten, die Diskussion zur Einführung und rechtlichen Absicherung von Kinderfeuerwehren nicht isoliert, sondern im Rahmen der ohnehin anstehenden Diskussion über die erforderliche Novellierung des FSHG zu führen.“ Die Schaffung einer Kinderfeuerwehr werde nunmehr also ein Baustein von mehreren im Zuge einer großen FSHG-Novelle sein. „Dieser Baustein ist dringend erforderlich, um die Nachwuchsförderung und die Jugendarbeit bei den Freiwilligen Feuerwehren nachhaltig zu stärken“, unterstrichen Wagener und Heinrichs abschließend.