Kreis Siegen-Wittgenstein/Düsseldorf. Der Landtag hat in dieser Woche beschlossen, dass private Abwasserleitungen nur noch in Wasserschutzgebieten geprüft werden müssen.
In Zukunft gibt es außerhalb von Wasserschutzgebieten keine Fristen, bis zu deren Ablauf private Abwasserleitungen spätestens geprüft sein müssen. In Wasserschutzgebieten gilt: Besitzer von Privathäusern, die vor 1965 gebaut wurden, müssen bis 2015, alle anderen bis 2020 nachweisen, dass ihre Abwasserleitungen dicht sind. Gleichzeitig wurde die Entscheidungskompetenz der Kommunen gestärkt. Sie können nun selbst entscheiden, ob sie ihre bestehenden Abwassersatzungen beibehalten, neue Satzungen erlassen wollen oder nicht. So ermöglichen wir flexible und auf die örtliche Situation angepasste Lösungen, betonten die heimischen SPD-Landtagsabgeordneten Tanja Wagener und Falk Heinrichs.
Beide SPD-Politiker betonten, dass mit der neuen landesgesetzlichen Regelung zur sogenannten Dichtheitsprüfung eine bürgerfreundliche und unbürokratische Lösung auf den Weg gebracht wurde. Sie schafft einen fairen Ausgleich zwischen Grundwasserschutz und Eigentümerinteressen.