
Bad Berleburg. Die Wittgenstein-Berleburgsche Rentkammer betrachtet die Diskussionen über eine mögliche Novellierung des Jagd-, Wald- und Naturschutzrechtes mit Sorge. Wir befürchten eine zu hohe Regelungsdichte, die unseren forstwirtschaftlichen Handlungsspielraum unnötig einschränken würde, betonte Forstdirektor Johannes Röhl jetzt in einem Gespräch mit dem SPD-Landtagsabgeordneten Falk Heinrichs, an dem auch Richard Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg und sein Sohn, Prinz Gustav, teilnahmen. Die fürstliche Familie ist mit einer Fläche von 13.000 Hektar der größte private Waldbesitzer Nordrhein-Westfalens.
Falk Heinrichs (MdL) bedankte sich für die Einladung und erklärte: Für mich steht außer Frage, dass Sie mit der Forstwirtschaft weiterhin Geld verdienen sollen und müssen. Hier geht es schließlich auch um gute Arbeitsplätze, die zu erhalten sind. Der SPD-Politiker machte deutlich, dass es derzeit noch keinen Gesetzentwurf für eine Novellierung des Jagdrechtes gibt. Völlig klar sei, dass ein ausgewogener Naturhaushalt eine maßvolle und geordnete Jagd erfordere.
Forstdirektor Johannes Röhl bezeichnete die bestehenden Gesetze als ausreichend. Prinz Richard: Wir haben kein Regelungs-, sondern teilweise ein Vollzugsdefizit. So werde die Fütterung sicherlich von einigen Jägern missbraucht, um den Jagderfolg zu steigern. Das ändere jedoch nichts an der Notwendigkeit der Fütterung. Nur durch sie könne z.B. sichergestellt werden, dass das Schwarzwild den Wald möglichst nicht verlässt und somit Schäden in der Landwirtschaft minimiert werden. Auch die Fütterung des Rotwildes sei zwingend, um eine ansonsten erhebliche Beeinträchtigung der forstwirtschaftlichen Erträge durch Schäden an den Bäumen zu verhindern. Nur unter dieser Voraussetzung hat das Rotwild in unseren Wäldern eine Zukunft, stellte Prinz Richard klar.
Prinz Gustav gab der Hoffnung Ausdruck, dass auch in Zukunft in begründeten Fällen Waldflächen und Waldwege mit behördlicher Genehmigung gesperrt werden können. Das freie Betretungsrecht hat sicherlich einen hohen Stellenwert. Sperrungen zur bloßen Ermöglichung der Jagd sind daher auch aus unserer Sicht nicht akzeptabel. Aber mitunter sind befristete Flächensperrungen notwendig, um etwa Ruhezonen für das Rotwild einzurichten und das Wild damit auch tagsüber für die Waldbesucher erlebbar werden zu lassen, so wie das von uns praktiziert wird, so der Prinz.
Falk Heinrichs (MdL) erklärte dazu: Ich stimme Ihnen zu, dass Missbräuche bei der Fütterung sowie bei der Sperrung von Flächen nicht zum Anlass genommen werden sollten, diese beiden wichtigen Instrumente grundsätzlich zu verbieten. Vielmehr sind Missbrauchsfälle konsequenter zu bekämpfen und auch zu sanktionieren. Weiter unterstrich der SPD-Politiker, dass es, sollte es zu einer Überarbeitung der bestehenden rechtlichen Regelungen kommen, ein offenes, dialogorientiertes Verfahren geben muss, an dem vor allem auch die Betroffenen ganz maßgeblich zu beteiligen sind.
Ebenfalls zur Sprache kam, dass über ein Drittel der Fläche der Rentkammer als FFH-Gebiet unter Naturschutz steht, wovon auch Fichtenbestände betroffen sind. Deren Umwandlung in Buchenwälder sei wirtschaftlich ohne volle Kompensation nicht tragbar, da gerade die Fichtenbestände betriebswirtschaftlich von großer Bedeutung seien, erläuterte Johannes Röhl.
Beide Seiten waren sich einig, dass neben den großen Ballungszentren der ländliche Raum in NRW stärkere Beachtung finden müsse. So gelte es in Wittgenstein etwa, den Tourismus konsequent zu fördern. Notwendig ist insbesondere auch die Schaffung zusätzlicher Hotelkapazitäten. Abschließend verständigten sich beide Seiten darauf, künftig einen regelmäßigen Dialog miteinander zu führen.